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Zuzahlungen

Mit dem am 01.01.2021 neu abgeschlossenen Rahmenvertrag der GKV nach § 125 Absatz 1 SGB V gibt es ein neues Formular für die Verordnung von Heilmitteln. Dieses HM Muster 13 ist sowohl für die Logopädie, Ergo- und Physiotherapie vom Arzt auszustellen. Die alten Formulare mit Ausstellungsdatum nach dem 01.01.21 werden mit Jahresbeginn nicht mehr anerkannt und sind auch nicht abrechenbar. 

Seit dem 01.07.2019 werden Heilmittel für gesetzlich Krankenversicherte mit bundeseinheitlichen Preisen vergütet. Dies schreibt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor, welches zum 11.05.2019 in Kraft getretenen ist. Nachfolgend werden für jeden Heilmittelbereich regelmäßig neue Vergütungsvereinbarungen verabschiedet und neue Preise aufgelistet. Damit ergeben sich für den Patienten mit der Preisliste ab 01.01.2021 höhere Zuzahlungen. (Die Inkraftsetzung der neuen Preise ist bisher zum 16.03.2021 bestätigt.)

Die Zuzahlungen sind einheitlich festgeschrieben und betragen 10,00 Euro für jede Verordnung plus 10% für jede durchgeführte Behandlung ab dem 18. Lebensjahr.

Allergisch auf synthetische Duftstoffe


Bitte beachten Sie. Ich bin allergisch auf synthetische Duftstoffe. Ein wenig Rücksichtnahme erleichtert mir das Arbeiten. Innerhalb der Therapie trifft dies überwiegend auf Haarspray und Parfüme zu. Vielen Dank. 

"Weniger ist mehr."  Ludwig Mies van der Rohe